Auf Wunsch haben Sie die Möglichkeit Ihren Wald durch mich teilweise oder komplett betreuen („beförstern“) zu lassen.

Die Betreuung des Waldes wird in der Regel auf Grundlage eines Betreuungs- und Bewirtschaftungsvertrages durchgeführt.

In diesem Vertrag werden alle relevanten Vorstellungen, Tätigkeiten und Wünsche beider Vertragspartner zur Betreuung und Bewirtschaftung formuliert.

Dies betrifft die Planung und Beratung zur Waldbewirtschaftung wie z.B.:

– die jährliche Erstellung eines Wirtschaftsplanes
– finanzielle Kalkulation und Beratung
– die Baumartenwahl und Umfang der Aufforstung
– Planung Holzeinschlag
– Auswahl der Holzernteverfahren
– Pflegebedarf
– Forstschutz u.a.

ebenso auch die operativen Tätigkeiten wie:

– Kontrollen zum Käferbefall und nach Sturmereignissen
– Vorbereitung der Bestände (Auszeichnen)
– Einsatz und Kontrolle von Dienstleistern
– Holzaufmaß, Kontrolle und Durchführung der Holzvermarktung
– Einholen von Angeboten
– andere allgemeine organisatorische Arbeiten

Die Betreuung und Bewirtschaftung erfolgt, wenn gewünscht, selbstveständlich in enger Abstimmung und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzer.